IEC und Schukostecker

Neues von der Normenfront: IEC will’s genauer wissen bei Balkonkraftwerken

Ein neuer Entwurf der IEC-Norm (IEC 60364‑7‑751) sorgt derzeit für ordentlich Gesprächsstoff: Es geht um Stecker-Solaranlagen, also Balkonkraftwerke, wie sie inzwischen auf vielen deutschen Balkonen und Garagen stehen.

Was plant die IEC?

Die internationale Normenorganisation möchte künftig den Anschluss von Stromerzeugern an normale Endstromkreise (z. B. Steckdosen) nicht mehr erlauben. Heißt konkret:


Stecker-Solargeräte mit Schuko-Anschluss wären nach der neuen Norm tabu.


Nur noch spezielle, „nicht verwechslungsfähige“ Kupplungssysteme (z. B. Wieland-Stecker) sollen zulässig sein.

Und was bedeutet die IEC Norm für bestehende Anlagen?

Bestandsanlagen, die bereits mit einem Schuko-Stecker betrieben werden, dürften weiterlaufen, sofern nationale Regelungen dies erlauben – etwa das deutsche EEG und die Normen des VDE.
ABER: Die neue IEC-Norm könnte künftig als Referenz in neue nationale Regeln einfließen – dann müsste es für Bestandanlagen eine Übergangsregel oder Ausnahmeregelung geben.

Was sagt Deutschland zum IEC Vorhaben ?

Deutschland hat gerade erst mit dem neuen EEG (2024) die Regeln für Balkonkraftwerke vereinfacht:

  • Bis zu 800 Watt Einspeiseleistung
  • Anmeldung ohne Elektriker möglich
  • Schuko-Stecker zulässig

Der neue IEC-Entwurf steht dazu im klaren Widerspruch. Verbände und Initiativen (z. B. Balkon.Solar) warnen deshalb:

„Die Norm gefährdet die Energiewende von unten – also die Bürgerenergie.“

Was könnte passieren?

SzenarioAuswirkung
IEC-Norm wird in EU-Recht übernommenNeue Anlagen dürften nicht mehr per Schuko angeschlossen werden
Deutschland bleibt bei eigener LösungBestandsanlagen laufen weiter, neue Anlagen evtl. mit Wahlfreiheit (Schuko oder Spezialkupplung)
Keine Einigung auf EU-EbeneFlickenteppich nationaler Regeln bleibt bestehen

Für alle, die schon ein Balkonkraftwerk haben

Du musst Dir aktuell keine Sorgen machen, solange Du:

  • die deutschen Vorschriften einhältst,
  • die Anlage fachgerecht betreibst (z. B. korrekt abgesichert, Rückstromsperre etc.).

Die neue IEC-Norm ist noch nicht beschlossen, und nationale Normungsgremien wie der VDE arbeiten parallel an einer deutschen Lösung, die möglicherweise deutlich nutzerfreundlicher bleibt.

Fazit

Der IEC-Entwurf zielt auf mehr Sicherheit – könnte aber gleichzeitig den Zugang zu Solarenergie für Privatpersonen erschweren. Bestandsanlagen sind vorerst nicht betroffen, aber wer jetzt neu plant, sollte die Entwicklung im Auge behalten.
Ob’s am Ende heißt „Schuko raus – Wieland rein“ oder ob ein Mittelweg gefunden wird, entscheidet sich wohl in den nächsten Monaten.

Verbraucher- vs. Endstromkreis – wo liegt der Unterschied?

Endstromkreis:
Das ist der Stromkreis, der direkt zur Steckdose oder Leuchte führt – also dort, wo elektrische Geräte angeschlossen werden. Typisch in der Hausinstallation, z. B. die Leitung vom Sicherungskasten zur Steckdose einer Waschmaschine, eines Trockners oder eben eines Balkonkraftwerkes. Das entsprechende Endgerät ist gesondert und einzeln in der Unterverteilung abgesichert.

Verbraucherkreis (Laienbegriff):
Oft umgangssprachlich gemeint als „die Seite, an der ein Gerät angeschlossen wird“, also z. B. dein Toaster, Fernseher oder – eben – das Balkonkraftwerk. In Normsprache aber kein offizieller Begriff.

In der Regel werden mehrere Steckdosen durchgeschliffen und dementsprechend „gemeinsam“ in der Unterverteilung abgesichert.

Wichtig:
Die geplante IEC-Norm verbietet es, Strom „rückwärts“ über einen Endstromkreis (z. B. per Schuko-Stecker in die Steckdose) einzuspeisen. Damit wäre der direkte Anschluss eines Balkonkraftwerks an einen bestehenden Stromkreis nicht mehr zulässig – auch wenn viele das als „Verbraucherkreis“ verstehen.

Hinweis: Die Grafik zu diesem Artikel wurde über KI generiert.

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